Angabe der Lieferzeit
posted in Recht | Freitag, Januar 29th, 2010
Wenn ein Kunde Waren in Ihrem Onlineshop bestellt, möchte er natürlich auch wissen, wann seine bestellte Ware geliefert wird. Daher ist der Shop-Betreiber verpflichtet die Lieferzeit seiner Produkte anzugeben, es sei denn die Ware ist sofort lieferbar.
Wenn der Unternehmer keine Tagesaktuelle Lieferung garantieren kann, muss er direkt auf der Produktseite darauf hinweisen. Versteckte Hinweise auf Lieferzeiten in den AGB werden als wettbewerbswidrig eingestuft, da der Kunde dort keine Informationen erwartet. Gibt der Händler ein Produkt als nicht lieferbar an, obwohl es auf Lager ist, stellt das keine Wettbewerbswidrigkeit dar.
Weitere Informationen zu Lieferzeiten und zur Angabe dieser erhalten Sie im shopbetreiber.blog.de.
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