Der “Bestellbutton” im Visier
posted in Blog | Donnerstag, Dezember 3rd, 2009
Was muss der Onliverkäufer alles beachten um rechtlich auf der sichern Seite zu sein? Reicht es auf der Startseite einen Link zu den AGB und der Widerrufsbelehrung setzen, sowie einen weiteren Link der Versandkostenangabe einzufügen?
Ist es genug dem Kunden die Widerrufsbelehrung und die Lieferbedingungen nach dem Bestellvorgang noch einmal zu zeigen? Das Landgericht Bonn hat kürzlich über solche Fragen entschieden. Rechtsanwalt Rolf Becker gibt zusätzlich Antworten zum Thema “Bestellbutton” und dessen Sicherheit. Lesen Sie mehr bei www.ecc-handel.de.
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